Kosten:
Teilnehmer mit eigenem Anliegen: 200 €, Stellvertreter: 10 – 40 €, nach eigenem Ermessen, jeweils bar zum Aufstellungstag

Die Teilnahme an den Aufstellungen beruht für mich auf folgenden Grundsätzen:

1. Freiwilligkeit:
Das bedeutet, nur das zu tun, was du wirklich willst. Es bedeutet auch, nur die Fragen zu beantworten, die du beantworten willst und nur die Dinge mitzuteilen, die du offenlegen möchtest.
Wenn du in einer Aufstellung oder während des ganzen Tages nicht Stellvertreter sein möchtest, fühl dich bitte frei, mir bzw. uns dies vorher mitzuteilen oder im jeweiligen Moment nein zu sagen. Auch wenn du während einer Aufstellung merkst, dass es dir zu viel wird, kannst du mich jederzeit bitten, als Stellvertreter ausgewechselt zu werden. Du kannst mit vorheriger Abmeldung jederzeit den Raum verlassen.

2. Eigenverantwortung:
Grundsätzlich profitiert die Arbeit von einem möglichst großen Vertrauen, d.h. wirklich offen und ehrlich zu sein und sich einzulassen. Gleichzeitig bist du dennoch aufgefordert, deine Grenzen so klar wie möglich zu bestimmen und zu kommunizieren.
Wenn du Hilfe brauchst, sowohl als Stellvertreter oder im Aussenkreis, gib mir bitte ein Signal. Wenn du nach einer Aufstellung oder wenn du schon zu Hause bist, merkst, dass du Fragen hast oder Hilfe brauchst, melde dich bitte zuallererst bei mir

Es ist möglich, dass die Aufstellung so tiefe Themen in eurem Familiensystem in Bewegung bringt, dass du für einige Tage sehr erschöpft bist, Unwohlsein, Kopfschmerzen, Übelkeit oder ähnliches hast. Dies liegt meistens daran, dass energetische Umbauprozesse von statten gehen. Es ist also gut eine Aufstellung nicht direkt vor wichtigen und unaufschiebbaren Lebensereignissen zu machen und sich Zeit für die Veränderungsprozesse zu nehmen. Im Zweifelsfall solltest Du, wie Du es sonst auch tust, ärztlichen Rat einholen.

3. Vertraulichkeit:
Alle Teilnehmer der Aufstellung verpflichten sich mit ihrer Anmeldung zu der folgenden Vereinbarung zur Verschwiegenheit über die Prozesse der anderen Teilnehmer.

Vereinbarung zur Schweigepflicht
Die Bereitschaft, sich mit sehr persönlichen Lebenserfahrungen, Gedanken, Gefühlen und dem Erleben anderer TeilnehmerInnen in die Aufstellungsarbeit einzubringen, setzt einen geschützten Rahmen voraus, in dem ein sorgsamer und vertraulicher Umgang mit den von den Gruppenmitgliedern anvertrauten Informationen sichergestellt ist. Im Unterschied zu GruppenleiterInnen, die als Angehörige ihres Berufsstandes der gesetzlich geregelten Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch) unterliegen, besteht eine analoge Regelung für TeilnehmerInnen an einer Aufstellungsgruppe nicht.
Der vertrauliche Umgang mit den von anderen Gruppenmitgliedern anvertrauten Informationen dient nicht ausschließlich dem Schutz des Einzelnen. Vielmehr sichert das Vertrauen in die Verschwiegenheit der Gruppenteilnehmer die Funktion und Arbeitsfähigkeit der Gruppe. Umgekehrt haben Verletzungen des vertraulichen Umgangs mit Informationen aus Aufstellungsgruppen nicht nur eine zerstörerische Wirkung auf eben jene Gruppe, sondern auch auf das Vertrauen von Menschen in diese Form von Heilungsarbeit.
Als TeilnehmerIn verpflichte ich mich daher, Informationen, die einzelne TeilnehmerInnen oder die Gruppe betreffen, nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben. Sollte ich mich dennoch im Einzelfall nahestehenden Dritten anvertrauen, so verpflichte ich mich, dass Daten und Ereignisse aus der Gruppe ausschließlich:

  • –  anonymisiert (notwendigenfalls auch verfremdet, um die Anonymität der TeilnehmerInnen zu schützen),
  • –  in einem nicht-öffentlichen, geschützten Rahmen (z.B. zu Hause gegenüber der/dem LebenspartnerIn, EinzeltherapeutIn, Ärztin/Arzt etc.) und
  • –  mit Hinweis auf die Vertraulichkeit der Informationen weitergegeben werden. Mit meiner Anmeldung zur Aufstellung bestätige ich, dass die Hinweise zur Kenntnis genommen habe und akzeptiere obenstehende Vereinbarung.

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