Kosten:
Teilnehmer*innen mit eigenem Anliegen: 220 €
Jede*r Teilnehmer*in mit eigenem Anliegen sollte, wenn möglich, eine Vertrauens-
/Begleitperson zum Aufstellungstag (kostenlos) mitbringen.
Stellvertreter*in: 10-40 € nach eigenem Ermessen, auf Einladung kostenlos
Jeweils bar zum Aufstellungstag oder auf Anfrage per Rechnung.
Die Teilnahme an den Aufstellungen beruht für mich auf den drei folgenden Grundsätzen:
1. Freiwilligkeit:
Das bedeutet, nur das zu tun, was du wirklich willst. Es bedeutet auch, nur die Fragen zu
beantworten, die du beantworten willst und nur die Dinge mitzuteilen, die du offenlegen
möchtest.
Wenn du in einer Aufstellung oder während des ganzen Tages nicht Stellvertreter*in sein
möchtest, fühl dich bitte frei, mir bzw. uns dies vorher mitzuteilen oder im jeweiligen
Moment nein zu sagen. Auch wenn du während einer Aufstellung merkst, dass es dir zu viel
wird, kannst du mich jederzeit bitten, als Stellvertreter*in ausgewechselt zu werden.
Du kannst mit vorheriger Abmeldung jederzeit den Raum verlassen.
2. Eigenverantwortung:
Grundsätzlich profitiert die Arbeit von einem möglichst großen Vertrauen, d.h. wirklich offen
und ehrlich zu sein und sich einzulassen. Gleichzeitig bist du dennoch aufgefordert, deine
Grenzen so klar wie möglich zu bestimmen und zu kommunizieren.
Wenn du Hilfe brauchst, sowohl als Stellvertreter*in oder im Aussenkreis, gib mir bitte ein
Signal. Wenn du nach einer Aufstellung oder wenn du schon zu Hause bist, merkst, dass du
Fragen hast oder Hilfe brauchst, melde dich bitte zuallererst bei mir.
Es ist möglich, dass die Aufstellung so tiefe Themen in eurem Familiensystem in Bewegung
bringt, dass du für einige Tage sehr erschöpft bist, Unwohlsein, Kopfschmerzen, Übelkeit
oder ähnliches hast. Dies liegt meistens daran, dass energetische Umbauprozesse von
statten gehen. Es ist also gut eine Aufstellung nicht direkt vor wichtigen und
unaufschiebbaren Lebensereignissen zu machen und sich Zeit für die Veränderungsprozesse
zu nehmen. Im Zweifelsfall solltest Du, wie Du es sonst auch tust, ärztlichen Rat einholen.
3. Vertraulichkeit:
Alle Teilnehmer der Aufstellung verpflichten mit Ihrer Anmeldung gemäß nachfolgender
Vereinbarung zur Verschwiegenheit über die Prozesse der anderen Teilnehmer*innen.Vereinbarung zur Schweigepflicht
Die Bereitschaft, sich mit sehr persönlichen Lebenserfahrungen, Gedanken, Gefühlen und
dem Erleben anderer Teilnehmer*innen in die Aufstellungsarbeit einzubringen, setzt einen
geschützten Rahmen voraus, in dem ein sorgsamer und vertraulicher Umgang mit den von
den Gruppenmitgliedern anvertrauten Informationen sichergestellt ist. Im Unterschied zu
Gruppenleiter*innen, die als Angehörige ihres Berufsstandes der gesetzlich geregelten
Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch) unterliegen, besteht eine analoge Regelung für
Teilnehmer*innen an einer Aufstellungsgruppe nicht.
Der vertrauliche Umgang mit den von anderen Gruppenmitgliedern anvertrauten
Informationen dient nicht ausschließlich dem Schutz des Einzelnen. Vielmehr sichert das
Vertrauen in die Verschwiegenheit der Gruppenteilnehmer die Funktion und Arbeitsfähigkeit
der Gruppe. Umgekehrt haben Verletzungen des vertraulichen Umgangs mit Informationen
aus Aufstellungsgruppen nicht nur eine zerstörerische Wirkung auf eben jene Gruppe,
sondern auch auf das Vertrauen von Menschen in diese Form von Heilungsarbeit.
Als Teilnehmer*in verpflichte ich mich daher, Informationen, die einzelne Teilnehmer*innen
oder die Gruppe betreffen, nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben. Sollte ich mich
dennoch im Einzelfall nahestehenden Dritten anvertrauen, so verpflichte ich mich, dass
Daten und Ereignisse aus der Gruppe ausschließlich:
– anonymisiert (notwendigenfalls auch verfremdet, um die Anonymität der
Teilnehmer*innen zu schützen),
– in einem nicht-öffentlichen, geschützten Rahmen (z.B. zu Hause gegenüber der/dem
Lebenspartner*in, Einzeltherapeut/Einzeltherapeutin, Ärztin/Arzt etc.) und
– mit Hinweis auf die Vertraulichkeit der Informationen
weitergegeben werden.
Mit meiner Anmeldung und dem Erhalt dieser Rahmenbedingungen erkläre ich, dass ich die
Hinweise zur Kenntnis genommen habe und obenstehende Vereinbarung akzeptiere.
Rahmenbedingungen Praxis Marco Böttcher im Januar 2025, Kiel