Kosten:

Teilnehmer*innen mit eigenem Anliegen: 220 €

Jede*r Teilnehmer*in mit eigenem Anliegen sollte, wenn möglich, eine Vertrauens-

/Begleitperson zum Aufstellungstag (kostenlos) mitbringen.

Stellvertreter*in: 10-40 € nach eigenem Ermessen, auf Einladung kostenlos

Jeweils bar zum Aufstellungstag oder auf Anfrage per Rechnung.

Die Teilnahme an den Aufstellungen beruht für mich auf den drei folgenden Grundsätzen:

1. Freiwilligkeit:

Das bedeutet, nur das zu tun, was du wirklich willst. Es bedeutet auch, nur die Fragen zu

beantworten, die du beantworten willst und nur die Dinge mitzuteilen, die du offenlegen

möchtest.

Wenn du in einer Aufstellung oder während des ganzen Tages nicht Stellvertreter*in sein

möchtest, fühl dich bitte frei, mir bzw. uns dies vorher mitzuteilen oder im jeweiligen

Moment nein zu sagen. Auch wenn du während einer Aufstellung merkst, dass es dir zu viel

wird, kannst du mich jederzeit bitten, als Stellvertreter*in ausgewechselt zu werden.

Du kannst mit vorheriger Abmeldung jederzeit den Raum verlassen.

2. Eigenverantwortung:

Grundsätzlich profitiert die Arbeit von einem möglichst großen Vertrauen, d.h. wirklich offen

und ehrlich zu sein und sich einzulassen. Gleichzeitig bist du dennoch aufgefordert, deine

Grenzen so klar wie möglich zu bestimmen und zu kommunizieren.

Wenn du Hilfe brauchst, sowohl als Stellvertreter*in oder im Aussenkreis, gib mir bitte ein

Signal. Wenn du nach einer Aufstellung oder wenn du schon zu Hause bist, merkst, dass du

Fragen hast oder Hilfe brauchst, melde dich bitte zuallererst bei mir.

Es ist möglich, dass die Aufstellung so tiefe Themen in eurem Familiensystem in Bewegung

bringt, dass du für einige Tage sehr erschöpft bist, Unwohlsein, Kopfschmerzen, Übelkeit

oder ähnliches hast. Dies liegt meistens daran, dass energetische Umbauprozesse von

statten gehen. Es ist also gut eine Aufstellung nicht direkt vor wichtigen und

unaufschiebbaren Lebensereignissen zu machen und sich Zeit für die Veränderungsprozesse

zu nehmen. Im Zweifelsfall solltest Du, wie Du es sonst auch tust, ärztlichen Rat einholen.

3. Vertraulichkeit:

Alle Teilnehmer der Aufstellung verpflichten mit Ihrer Anmeldung gemäß nachfolgender

Vereinbarung zur Verschwiegenheit über die Prozesse der anderen Teilnehmer*innen.Vereinbarung zur Schweigepflicht

Die Bereitschaft, sich mit sehr persönlichen Lebenserfahrungen, Gedanken, Gefühlen und

dem Erleben anderer Teilnehmer*innen in die Aufstellungsarbeit einzubringen, setzt einen

geschützten Rahmen voraus, in dem ein sorgsamer und vertraulicher Umgang mit den von

den Gruppenmitgliedern anvertrauten Informationen sichergestellt ist. Im Unterschied zu

Gruppenleiter*innen, die als Angehörige ihres Berufsstandes der gesetzlich geregelten

Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch) unterliegen, besteht eine analoge Regelung für

Teilnehmer*innen an einer Aufstellungsgruppe nicht.

Der vertrauliche Umgang mit den von anderen Gruppenmitgliedern anvertrauten

Informationen dient nicht ausschließlich dem Schutz des Einzelnen. Vielmehr sichert das

Vertrauen in die Verschwiegenheit der Gruppenteilnehmer die Funktion und Arbeitsfähigkeit

der Gruppe. Umgekehrt haben Verletzungen des vertraulichen Umgangs mit Informationen

aus Aufstellungsgruppen nicht nur eine zerstörerische Wirkung auf eben jene Gruppe,

sondern auch auf das Vertrauen von Menschen in diese Form von Heilungsarbeit.

Als Teilnehmer*in verpflichte ich mich daher, Informationen, die einzelne Teilnehmer*innen

oder die Gruppe betreffen, nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben. Sollte ich mich

dennoch im Einzelfall nahestehenden Dritten anvertrauen, so verpflichte ich mich, dass

Daten und Ereignisse aus der Gruppe ausschließlich:

– anonymisiert (notwendigenfalls auch verfremdet, um die Anonymität der

Teilnehmer*innen zu schützen),

– in einem nicht-öffentlichen, geschützten Rahmen (z.B. zu Hause gegenüber der/dem

Lebenspartner*in, Einzeltherapeut/Einzeltherapeutin, Ärztin/Arzt etc.) und

– mit Hinweis auf die Vertraulichkeit der Informationen

weitergegeben werden.

Mit meiner Anmeldung und dem Erhalt dieser Rahmenbedingungen erkläre ich, dass ich die

Hinweise zur Kenntnis genommen habe und obenstehende Vereinbarung akzeptiere.

Rahmenbedingungen Praxis Marco Böttcher im Januar 2025, Kiel